Zulagenbegünstigte sind pauschal alle Personen, die Rentenversicherungspflichtig sind, ebenfalls Beamte. Bei Ehepaaren auch die Partner, und dass ohne eigene Beitragszahlung! Voraussetzung dafür ist, dass beide einen eigenen Altersvorsorgevertrag geschlossen haben.
Die Grundzulage beträgt ab 2008 auf € 154,-
Die Kinderzulage beträgt ab 2008 auf € 185,- pro Kind.
Kinder, die ab 2008 geboren sind, erhalten eine Kinderzulage von € 300,- pro Kind.
Die vollen Zulagen erhält, wer in und ab 2008 mind. 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (Eigenbeitrag + Zulage) aufwendet.
Die Höchstbeträge zur Riesterförderung belaufen sich ab 2008 auf max. € 2.100,-.
Gleichzeitig kann der Altersvorsorgeaufwand als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Wenn der Steuervorteil höher als die Zulagenförderung ist, bekommt man vom Finanzamt die Differenz erstattet!
Die vollen Zulagen erhält, wer in Abhängigkeit vom Einkommen einen entsprechenden Eigenbeitrag leistet.
Die Kapitalerträge während der Einzahlung bleiben steuerfrei, kommen die Renten zur Auszahlung, werden sie der Besteuerung unterworfen. Steuern gespart werden also bei der Einzahlung, die sog. nachgelagerte Besteuerung greift erst bei der Auszahlung.