Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer im Alter sein Auskommen haben möchte, muss selbst Initiative ergreifen!
Deshalb fördert der Staat gezielt bestimmte Maßnahmen, damit Sie im Alter ein zweites Standbein neben der gesetzlichen Rente haben. Die gesetzliche Rente reicht allein im Alter nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu haben.

Schon heute kommen Versicherte mit einem kontinuierlichen Einkommen und Versicherungs- und Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung von 40 Jahren nur auf eine Bruttorente von ca. 43% des letzten Bruttogehalts.

Was ist eigentlich eine Versorgungslücke, davon hört man neuerdins so viel?
Man geht von einem Altersgesamteinkommen von 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus. Natürlich nur, wenn Sie den gewohnten Lebensstandard im Alter auch erhalten möchten.

Die Versorgungslücke ergibt sich als Differenz zwischen diesem Nottoeinkommen und der zu erwartenden (gesetzlichen) Rente sowie eventuell bestehender betrieblicher oder privater Versorgungen.

Sind Sie z.B. Angestellter mit einem Monats-Nettoeinkommen von € 2000,- entsprechen diese € 2000,- dann 100%.

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind durchschnittlich ca. 48% des letzten Nettoeinkommens zu erwarten.

Ihre Versorgungslücke läge damit bei ca. 52%.

Ganz kurz: Was bedeutet denn erste Schicht (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente) und damit verbunden die nachgelagerte Besteuerung?
Zur ersten Schicht gehören u.a. die gesetzliche Rentenversicherung oder private Leibrenten, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.

Die Renten werden ab 2005 einheitlich zu 50% versteuert. Der steuerpflichtige Anteil wird für die Neurenten Jahr für Jahr angehoben, sodass bis 2040 die volle Besteuerung der Renten erreicht ist.

Im Gegenzug werden bei der Einzahlung die Aufwendungen steuerlich begünstigt: Ab 2005 können 60% der Altersvorsorgeaufwendungen (max. € 20.000,-/Jahr) steuerlich freigestellt werden. Dieser steuerfreie Anteil steigt bis 2025 auf 100 %.

Ganz kurz: Was ist die zweite Schicht, also die RIESTER-Rente oder betriebliche Altersvorsorge? Wie wird da gefördert und wie kann ich Steuern sparen?
Zulagenbegünstigte sind pauschal alle Personen, die Rentenversicherungspflichtig sind, ebenfalls Beamte. Bei Ehepaaren auch die Partner, und dass ohne eigene Beitragszahlung! Voraussetzung dafür ist, dass beide einen eigenen Altersvorsorgevertrag geschlossen haben.

Die Grundzulage beträgt ab 2008 auf € 154,-

Die Kinderzulage beträgt ab 2008 auf € 185,- pro Kind.

Kinder, die ab 2008 geboren sind, erhalten eine Kinderzulage von € 300,- pro Kind.

Die vollen Zulagen erhält, wer in und ab 2008 mind. 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (Eigenbeitrag + Zulage) aufwendet.

Die Höchstbeträge zur Riesterförderung belaufen sich ab 2008 auf max. € 2.100,-.

Gleichzeitig kann der Altersvorsorgeaufwand als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Wenn der Steuervorteil höher als die Zulagenförderung ist, bekommt man vom Finanzamt die Differenz erstattet!

Die vollen Zulagen erhält, wer in Abhängigkeit vom Einkommen einen entsprechenden Eigenbeitrag leistet.

Die Kapitalerträge während der Einzahlung bleiben steuerfrei, kommen die Renten zur Auszahlung, werden sie der Besteuerung unterworfen. Steuern gespart werden also bei der Einzahlung, die sog. nachgelagerte Besteuerung greift erst bei der Auszahlung.

Ganz kurz: Was ist die so genannte dritte Schicht mit z.B. Lebensversicherungen, Fondspolicen oder z.B. Investment-Fonds?
Kapitalanlage in der dritten Schicht im Vorsorgemodell zeichnen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Allerdings ist seit 31.12.2004 der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge abgeschafft worden.

Eine steuerliche Begünstigung besteht dennoch: Auszahlungen, die ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen, und eine Vertragsdauer von mind. 12 Jahren aufweisen, werden nur zur Hälfte besteuert.

Dabei gilt: Leistung zum Ablauf ./. eingezahlter Beiträge = steuerpflichtiger Ertrag.

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