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VERSICHERUNGSVERGLEICH
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Pflegestufe I
Leistungen bei häuslicher Pflege für ambulante Pflegedienste 420,- pro Monat. Hier gilt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit von mind. 1,5 Std. / Tag. Pflegestufe II Leistungen bei häuslicher Pflege für ambulante Pflegedienste 980,- pro Monat. Hier gilt eine schwere Pflegebedürftigkeit von mind. 3 Std. / Tag. Pflegestufe III Leistungen bei häuslicher Pflege für ambulante Pflegedienste 1470,- pro Monat. Hier gilt eine schwerste Pflegebedürftigkeit von mind. 5 Std. / Tag. Bei der Unterbringung in Heimen gilt:
Pflege-Zusatzversicherung als Tagegeld oder Pflegerente
Die gesetzliche Pflegeversicherung war von Beginn an als eine Art "Teilkasko" Vesicherung angelegt, woran auch die Pflegereform nichts geändert hat. Es ist davon auszugehen, dass sich die Leistungen im Pflegefall erhöhen und aus "der eigenen Tasche" bezahlt werden müssen. Die Preise in einem Pflegeheim in Deutschland liegen ca. bei 3500,- pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet maximal 1470,- in Pflegestufe III (Stand 2009). Nicht nur für den Fall der Notwendigkeit eines Platzes in einem Pflegeheim entstehen hohe Kosten. Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst können sogar noch höhere Kosten entstehen. Die monatliche Versorgungslücke muss durch eigene Ersparnisse oder den Verkauf einer eigenen Immobilie abgedeckt werden. Wenn das nicht reicht, müssen die engsten Familienangehörigen einspringen. Die Nachkommen sind per Gesetz (§1601 BGB) dazu verpflichtet, für die pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen. Es bieten sich hier Vorsorgeformen aus dem Bereich des Pflege-Tagegeldes oder der Pflege-Rente an, die bei erreichen einer Pflegestufe ein vereinbartes Tagegeld leisten. Hier können, je nach Alter und Gesundheitszustand Tagegelder für die Pflegestufen I, II und/oder III vereinbart werden. Wir empfehlen grundsätzlich Pflegetagegeldtarife, die in allen Pflegestufen eine Leistung erbringen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung |