Rürup-Rente - Basisvorsorge auf höchstem Niveau

Die Basisrente ist ein privates Altersvorsorgeprodukt. Bekannt unter dem Begriff Rürup-Rente wird sie über Steuervorteile staatlich gefördert, da sie eine Absicherung auf Lebenszeit garantiert.

Als Prämienaufwand können, beginnend ab dem Jahr 2005, insgesamt 60% von maximal € 20.000,- bei Singles / € 40.000,- bei Verheirateten steuerlich als Sonderausgaben zum Abzug gebracht werden.

Bis 2025 steigt dieser abzugsfähige Satz jährlich um 2% an und erreicht 100% (maximal € 20.000,- bei Singles und € 40.000,- bei Verheirateten).

In 2010 zum Beispiel können also 70% von € 20.000,-, bzw. € 40.000,- als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden!


Die Rürup-Rente - Was sie alles kann
Bei dieser Rentenart handelt es sich um eine so genannte Leibrente, die bestimmten Anforderungen unterliegt.

Sie kann nicht übertragen, beliehen oder verpfändet, nicht veräußert und nur eingeschränkt vererbt werden. Eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht möglich.

Sie ist Hartz-IV-Sicher, staatlich gefördert, steuerlich hoch absetzbar und wird in verschiedensten Konzepten zur Vermögensbildung angeboten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz können integriert werden.

Die Rürup-Rente kann lediglich lebenslang ab dem 60 Lebensjahr monatlich ausgezahlt werden.

Damit konzentriert sich die Rürup-Rente auf ein Ziel: steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen und ist, gerade auch nach Steuern, ein sehr renditestarkes Produkt.

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